FAQ - Rechtsanwalt Hendrik Lippold aus Weißenfels
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Was kostet ein Rechtsanwalt?
Oftmals die wichtigste Frage überhaupt. Weil oftmals die Kosten des Rechtsanwalts falsch eingeschätzt werden. Eine Erstberatung ist meist nicht teuer, folgt ein Verfahren nach, so sind die Beratungskosten auf das nachfolgende Verfahren anzurechnen, soweit dieselbe Sache betroffen ist. Ich kläre sie transparent über Kosten und Risiken auf und kläre, ob bei Ihnen eine RSV eintrittspflichtig ist oder Sie Anspruch auf PKH oder BerH haben. Bei Verkehrsunfällen an denen Sie keine Schuld trifft, gehören im Übrigen die eigenen Rechtsanwaltskosten mit zur Schadensposition und sind im Regelfall durch die gegnerische KFZ-Haftpflichtversicherung zu übernehmen. Ferner gilt auch, dass derjenige der den Prozess verliert, auch die Kosten des Gegners übernehmen muss. Das gilt allerdings nicht im Arbeitsrecht. Hier trägt in der 1. Instanz jede Partei ihre eigenen Kosten, egal wie es ausgeht.
Die Gebühren des RA sind im RVG geregelt. In Zivilverfahren und allen Angelegenheiten in denen es um eine wertmäßig bestimmbare Angelegenheit geht, richten sich die Gebühren nach dem Streit- oder Gegenstandswert. Für jeden Verfahrensabschnitt erhält der RA eine bestimmte Anzahl an Gebühren aus der Gebührentabelle. Die Gebühren hängen daher von der Höhe des Wertes ab, um den es im Verfahren geht. So kann es sein, dass ein Verfahren mit einem hohen Streitwert und vielleicht nur einem Schriftsatz deutlich mehr kostet, als ein jahrelanges Verfahren mit vielen Ordnern und einem kleinen Streitwert.
Die Gebühren im Rahmen der Strafverteidigung sind im Vorfeld nicht so einfach zu erklären, weil hier Rahmengebühren für die verschiedenen Verfahrensabschnitte gelten und innerhalb des gegebenen Rahmens anhand des Umfangs der Sache, Schwierigkeit und Bedeutung für den Beschuldigten und seiner Vermögensverhältnisse eine Gebühr bestimmt werden muss. -
Kann man eine Vergütungsvereinbarung treffen?
Ja! Möglich sind Vereinbarungen nach Stunden und Zeithonorar, oder eine Abrechnung nach Verfahrensabschnitten. Vor allem für Unternehmer, die mit festen Kosten kalkulieren müssen, können Zeithonorare eine Alternative sein. Auch in größeren Strafverfahren sind Vergütungsvereinbarungen recht häufig, weil die vom RVG vorgesehenen Gebühren gerade bei umfangreichen und schwierigen Fällen unzureichend geregelt sind.
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Was ist Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe?
Ein Rechtssuchender , der sich keinen Anwalt leisten kann, also bedürftig ist, kann in einem Gerichtsprozess PKH beantragen. Damit sind die Gebühren des eigenen Rechtsanwalts abgedeckt, der mit der Staatskasse abrechnet. Je nach dem Grad der Bedürftigkeit kann das Gericht auch festsetzen, dass sich der Antragsteller mit Ratenzahlungen an den Prozesskosten beteiligen muss. PKH wird allerdings nur bewilligt, wenn die Rechtsangelegenheit hinreichende Erfolgsaussichten bietet. Es werden also keine sinnlosen Prozesse finanziert. Das Gericht prüft summarisch, ob eine gewisse Chance besteht, den Prozess zu gewinnen. Nach Bewilligung der PKH muss der Antragssteller damit rechnen, dass die Bedürftigkeit nachträglich überprüft wird. So kann auch nachträglich bestimmt werden, dass sich an den Gerichtskosten zu beteiligen ist. Dabei muss der Antragsteller wesentliche Verbesserungen seines Einkommens oder Vermögens von sich aus melden.
Verfahrenskostenhilfe meint im Wesentlichen das Gleiche. In Familien- und Kindschaftssachen spricht man aber nicht von Prozessen, sondern von Verfahren. -
Wie viel kostet eine Beratung?
Das kommt darauf an. Im RVG ist dem Rechtsanwalt ein gewisser Rahmen eröffnet und es soll über die Beratung eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden. Je nach Schwierigkeit und Umfang der Beratung kann die Dienstleistung mit 50,00 € oder aber mit 300,00 € abgegolten sein, in Einzelfällen auch darüber. Ist keine Vereinbarung getroffen worden, dann beträgt die Beratungsgebühr für ein erstes Beratungsgespräch gegenüber einem Verbraucher höchstens 190,00 € zzgl. MwSt.
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Was ist Beratungshilfe?
Beratungshilfe soll den außergerichtlichen Bereich für bedürftige Rechtssuchende abdecken. Wenn der Rechtssuchende trotz ausreichender Eigenbemühungen mit einem juristischen Problem nicht weiterkommt, dann hat er im Falle eigener Bedürftigkeit einen Anspruch auf Beratungshilfe. Diese ist beim jeweiligen Amtsgericht zu beantragen. Der Antragsteller erhält dann einen Beratungsschein, der dem Anwalt seiner Wahl vorzulegen ist. Der Antragsteller hat dann lediglich eine Gebühr von 15,00 € zu zahlen und der Anwalt rechnet die Beratungsgebühr über das Amtsgericht ab.
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Was ist Pflichtverteidigung?
Grundsätzlich kann jeder Beschuldigte eines Strafverfahrens, sich auch selbst,d.h.ohne Rechtsanwalt verteidigen. In bestimmten Fällen schreibt das Gesetz allerdings eine Verteidigung durch einen Rechtsanwalt vor. Dann muss ein Verteidiger benannt werden.
Im Juristendeutsch spricht man von einer notwendigen Verteidigung, wenn ein Verbrechen vorgeworfen wird oder eine Freiheitsstrafe von über einem Jahr droht, sich der Beschuldigte bereits in Haft befindet oder anderweitig unfähig ist, sich zu verteidigen oder wenn die Sach- und Rechtslage schwierig ist. Hat der Beschuldigte noch keinen Verteidiger, wird er aufgefordert einen Verteidiger zu benennen, der Pflichtverteidiger werden soll oder es wird ihm ein Pflichtverteidiger meist aus dem jeweiligen Gerichtsbezirk vom Gericht zugewiesen. Der Pflichtverteidiger muss dann die Verteidigung übernehmen und erhält seine Gebühren aus der Staatskasse, die der Beschuldigte im Falle der Verurteilung an die Staatskasse zurückzahlen muss. Aber auch ein gewählter Verteidiger kann beantragen, dass er als Pflichtverteidiger beigeordnet wird, wenn die oben genannten Voraussetzungen vorliegen und der Beschuldigte sich einen Verteidiger nicht leisten kann. -
Was ist eine Vollmacht?
Die Vollmacht ist erforderlich, damit ich für Sie tätig werden kann. Ich muss gegenüber Behörden, Polizei, Gerichten oder Gegnern nachweisen, dass Sie mich beauftragt haben.
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Werden meine Daten gespeichert?
Zur rationellen Bearbeitung werden ihre Daten wie Namen, Anschrift, Telefonnummer, Email-Adresse, Geburtsdatum, Bankverbindung und Daten zur Versicherung (Rechtsschutz, Haftpflicht), soweit angegeben, in meiner Kanzlei elektronisch gespeichert. Weitergehende Rechte und Pflichten richten sich nach dem BDSG.
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Kann ich per E-Mail einen Auftrag erteilen?
Selbstverständlich können Sie auch per E-Mail Kontakt mit mir aufnehmen. Dies ersetzt jedoch meist keine persönliche Beratung. Bedenken Sie auch, dass vertrauliche Angelegenheiten sicherheitshalber nicht per E-Mail oder Telefon geklärt werden sollten.