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Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht befasst sich im wesentlichen mit sämtlichen Fragestellungen, die Arbeitsverhältnisse betreffen. Im engeren Sinne meint man damit fast immer das Recht der einzelnen Arbeitsverhältnisse (Individualarbeitsrecht). Aber auch Fragestellungen bei Streitigkeiten zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden und zwischen Betriebsräten und Geschäftsführung gehören hierzu.
Was führt Sie zu mir?
Sie sind Arbeitnehmer:
Viele Arbeitnehmer scheuen sich während des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses aus Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes, ihre Rechte wahrzunehmen und auch notfalls gerichtlich durchzusetzen. Dabei wissen viele Arbeitnehmer gar nicht, wie stark ihre Position tatsächlich ist. Denn die Rechtsprechung ist in vielen Fällen zum Leidwesen der Arbeitgeber recht freundlich zu Arbeitnehmern.
Warten Sie nicht allzu lange mit rechtlicher Beratung! Bei einer Kündigung müssen Sie innerhalb von 3 Wochen Klage erheben, wenn Sie mit der Kündigung nicht einverstanden sind.
Was sollten Sie zum ersten Beratungstermin mitbringen?
Sie sind Arbeitgeber:
Die Gründe sich von einem Mitarbeiter zu trennen, können vielfältig sein. Vielleicht wollen Sie Ihren Betrieb umstrukturieren oder der Mitarbeiter ist unzuverlässig geworden oder schon sehr lange krank? Lassen Sie sich beraten! Angesichts der hohen Anforderungen, die an die Formulierung von Abmahnungen und Kündigungen gestellt werden, wirken sich Fehler in diesem Bereich fatal aus - meist mit ungünstigen finanziellen Folgen.
Halten Ihre Arbeitsverträge auch im Lichte aktueller Rechtsprechung oder Gesetzesänderungen einer Inhaltskontrolle stand, oder benutzen Sie ein altes Formular aus dem Internet? Benötigen Sie Sondervereinbarungen für Dienstwagennutzung, Leistungszulagen, Arbeitnehmerdarlehen? Verlassen Sie sich nicht auf Halbwissen. Mit unsicheren Verträgen sind Probleme vorprogrammiert.
Verkehrsrecht
Nach einem Verkehrsunfall sind die Beteiligten oftmals mit dem anschließenden Formalitäten zur Schadensregulierung überfordert oder wissen auch einfach nicht, wie man richtig herangeht.
Nach einem Blitzer oder anderweitigem Verstoß gegen Verkehrsvorschriften besteht oft Unsicherheit, wie man sich am besten verhält. Auch ein drohendes Fahrverbot kann manchmal durch geschickte Verteidigung vermieden werden.
Nach einer erwischten Trunkenheitsfahrt ist die Scham oft groß, doch auch hier bieten sich durch geeignete Verteidigungsmaßnahmen Möglichkeiten, das Ergebnis positiv zu beeinflussen.
Was sollten Sie zum Besprechungstermin mitbringen?
Die Tätigkeit als Strafverteidiger beginnt nicht erst in der Hauptverhandlung, auch wenn diese Tätigkeit durch Gerichtsshows am häufigsten in den Mittelpunkt gerückt wird. Es ist Aufgabe eines Verteidigers als Organ der Rechtspflege für seinen Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen und dabei darauf zu achten, dass die Rechte des Beschuldigten gewahrt sind. Sie haben in jeder Phase des Verfahrens das Recht, einen Verteidiger zu beauftragen. Die Tätigkeiten umfassen dabei zum Beispiel:
Egal ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht – bestehen Sie auf einen Verteidiger. Denn oftmals können bereits im Ermittlungsverfahren die richtigen Weichen gestellt werden. Oft gilt auch das Sprichwort „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“ - jedenfalls solange, bis Sie mit Ihrem Verteidiger sprechen konnten. Ihr Verteidiger wird mit Ihnen nach erhaltener Akteneinsicht über die sinnvollste Verteidigungsstrategie beraten.
Aber auch als Geschädigter einer Straftat, empfiehlt es sich einen erfahrenen Strafverteidiger zu beauftragen, denn er ist mit den Gepflogenheiten des Strafprozesses vertraut und kennt meistens auch die „Tricks“ von Verteidigerkollegen und ist Ihnen behilflich bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche.